SyncWords

Ihre Plattform ist nicht dabei?

“If it accepts video, audio, captions or a web embed, there is probably a clean seam.”

Unternehmen

“Built in New York for live video everywhere.”
Legal

Vereinbarung für Reseller- und Empfehlungspartner

Diese Partnervereinbarung(diese „Vereinbarung“) wird mit Wirkung zum ____.__.2024 („Wirksamkeitsdatum“) zwischen SyncWords Inc, einer Gesellschaft nach dem Recht des Staates Delaware, die unter dem Namen SyncWords tätig ist („SyncWords“), und _______________________, mit Sitz in _______________________ („Partner“), geschlossen. SyncWords und der Partner werden jeweils als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet. Die folgenden Anlagen werden hiermit Bestandteil dieser Vereinbarung:

Anlage A: Empfehlungsvereinbarung
Anlage B: Reseller-Vereinbarung
Anlage C: Reseller-Gebühren

In Anbetracht der hierin festgelegten gegenseitigen Zusagen und Verpflichtungen sowie einer guten und werthaltigen Gegenleistung, deren Erhalt und Angemessenheit hiermit bestätigt werden, vereinbaren SyncWords und der Dienstleister Folgendes:

1. Beziehung.

  • Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer. Der Partner ist weder Arbeitnehmer noch Vertreter von SyncWords, und die Beschäftigten des Partners sind weder Arbeitnehmer noch Vertreter von SyncWords. Abgesehen von den in dieser Vereinbarung festgelegten beschränkten Rechten besitzt der Partner weder ausdrücklich noch nach außen dargestellt ein Recht, eine Befugnis oder eine Vollmacht, im Namen von SyncWords, unter dessen Namen oder mit bindender Wirkung für SyncWords einen Vertrag oder eine Verpflichtung ausdrücklich oder stillschweigend zu begründen. Der Partner führt seine Geschäfte professionell und mit höchster Sorgfalt. Bei der Erfüllung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung handelt der Partner nicht täuschend, irreführend oder unethisch. Der Partner macht keine falschen oder irreführenden Aussagen über die Dienste und setzt SyncWords nicht herab.

2. Marketingmaterialien.

  • Jede Partei stellt der anderen Partei relevante Werbematerialien und sonstige Informationen zur Verfügung, die zur Vermarktung der Dienste an potenzielle Kunden erforderlich sein können. Diese Materialien bleiben ausschließliches Eigentum der bereitstellenden Partei. SyncWords gestattet dem Partner hiermit, den Namen und die Logos von SyncWords auf der Website des Partners zu veröffentlichen und anzuzeigen sowie von SyncWords bereitgestellte Marketingmaterialien an potenzielle Kunden zu verteilen. Der Partner gestattet SyncWords hiermit, den Namen und das Logo des Partners auf der Website von SyncWords zu veröffentlichen und anzuzeigen sowie vom Partner bereitgestellte Marketingmaterialien an potenzielle Kunden zu verteilen. Abgesehen von den ausdrücklich in dieser Partnervereinbarung eingeräumten Rechten ist keine Bestimmung dieser Vereinbarung so auszulegen, dass sie dem Partner Rechte, Eigentum oder Interessen am geistigen Eigentum von SyncWords oder Teilen davon einräumt.

3. Zusicherung und Haftungsausschluss.

  • Jede Partei sichert zu und gewährleistet, dass (a) sie berechtigt und befugt ist, diese Vereinbarung zu schließen und ihre Pflichten zu erfüllen, ohne weitere Einwilligungen oder Genehmigungen einholen zu müssen, und (b) die Erfüllung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung keine andere Vereinbarung verletzt oder mit einer anderen Vereinbarung in Konflikt steht, an die diese Partei gebunden ist. SyncWords gibt dem Partner hinsichtlich der Dienste von SyncWords keine Zusicherungen oder Gewährleistungen.

4. Freistellung.

  • Der Partner verteidigt und stellt SyncWords sowie dessen verbundene Unternehmen, Führungskräfte, Mitglieder der Geschäftsleitung und Beschäftigte von Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Verstoß des Partners gegen diese Vereinbarung oder aus fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen des Partners im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen. SyncWords verteidigt und stellt den Partner sowie dessen verbundene Unternehmen, Führungskräfte, Mitglieder der Geschäftsleitung und Beschäftigte von Ansprüchen Dritter frei, die aus einem Verstoß von SyncWords gegen diese Vereinbarung oder aus fahrlässigen Handlungen oder Unterlassungen von SyncWords im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung entstehen.

5. Haftungsbeschränkung.

  • SOWEIT HIERIN NICHT ANDERS BESTIMMT, HAFTEN KEINE PARTEI UND KEINE IHRER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN, UNABHÄNGIGEN AUFTRAGNEHMER, BESCHÄFTIGTEN, VERTRETER, DRITTPARTNER, LIZENZGEBER ODER LIEFERANTEN GEGENÜBER DER ANDEREN PARTEI FÜR BEILÄUFIG ENTSTANDENE, MITTELBARE, STRAF-, SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN, EINSCHLIESSLICH ENTGANGENEN GEWINNS ODER ENTGANGENER GESCHÄFTSCHANCEN, DIE DER ANDEREN PARTEI AUFGRUND DES ABSCHLUSSES DIESER VEREINBARUNG, DES VERTRAUENS AUF DIESE VEREINBARUNG ODER DEREN ERFÜLLUNG ENTSTEHEN, AUCH WENN DIE IN ANSPRUCH ZU NEHMENDE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE ODER DAVON WUSSTE. DIE VORSTEHENDE BESCHRÄNKUNG GILT UNABHÄNGIG VON DER FORM DER GELTEND GEMACHTEN ANSPRÜCHE, SEI ES AUS VERTRAG, UNERLAUBTER HANDLUNG, EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT, ODER AUS SONSTIGEM RECHTSGRUND. DIE IN DIESEM ABSCHNITT FESTGELEGTEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT FÜR UND BESCHRÄNKEN NICHT DIE HAFTUNG EINER PARTEI ODER IHRER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN FÜR (I) FREISTELLUNGS-, VERTEIDIGUNGS- UND SCHADLOSHALTUNGSPFLICHTEN ODER (II) GROBE FAHRLÄSSIGKEIT, BETRUG ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN. DIE IN DIESEM ABSCHNITT FESTGELEGTEN SCHADENSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT FÜR UND BESCHRÄNKEN NICHT DIE HAFTUNG EINER PARTEI ODER IHRER VERBUNDENEN UNTERNEHMEN FÜR (I) EINE WESENTLICHE VERLETZUNG DER VERTRAULICHKEITSPFLICHTEN, (II) FREISTELLUNGS-, VERTEIDIGUNGS- UND SCHADLOSHALTUNGSPFLICHTEN ODER (III) GROBE FAHRLÄSSIGKEIT, BETRUG ODER VORSÄTZLICHES FEHLVERHALTEN.

6. Vertraulichkeit.

  • „Vertrauliche Informationen“ bezeichnet sämtliche Informationen oder Materialien, die einer Partei gehören oder vertraulich sind, unabhängig davon, ob sie als vertraulich oder geschützt gekennzeichnet sind, ob sie unmittelbar oder mittelbar offengelegt werden und ob die Offenlegung mündlich, schriftlich oder elektronisch erfolgt. Dazu gehören Informationen über frühere, gegenwärtige oder zukünftige Forschung, Entwicklung, Entwürfe, Finanzen, Geschäftstätigkeiten, Preise, Know-how, Geschäftsgeheimnisse, Produktplanungen, Listen von Kunden oder potenziellen Kunden und Lieferantenlisten einer Partei. Bei SyncWords umfassen vertrauliche Informationen alle Informationen, die dem Partner über das Partnernetzwerk bereitgestellt werden, einschließlich Kundenname, Anforderungen oder Veranstaltungsinformationen des Kunden. Vertrauliche Informationen umfassen keine Informationen, die (a) öffentlich verfügbar oder anderweitig öffentlich verbreitet sind, sofern deren Eintritt in die Öffentlichkeit oder deren öffentliche Verbreitung nicht auf Handlungen der Partei beruht, welche die vertraulichen Informationen erhält („Empfangende Partei“), die gegen diese Vereinbarung verstoßen, (b) sich zum Zeitpunkt des Erhalts durch die Empfangende Partei bereits rechtmäßig in ihrem Besitz befinden oder ihr bekannt sind oder (c) der Empfangenden Partei später von einem Dritten offengelegt werden, der zu dieser Offenlegung berechtigt ist. Die Empfangende Partei verpflichtet sich, (i) die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei („Offenlegende Partei“) vertraulich zu behandeln und weder offenzulegen noch für eigene Zwecke oder Zwecke Dritter zu nutzen, (ii) mindestens angemessene Sorgfalt und dieselbe Sorgfalt wie bei eigenen vertraulichen Informationen anzuwenden, um vertrauliche Informationen vor unbefugtem Zugriff oder Offenlegung zu schützen, und (iii) der Offenlegenden Partei jede ihr bekannt werdende unbefugte Offenlegung unverzüglich zu melden. Ungeachtet entgegenstehender Bestimmungen dieser Vereinbarung darf die Empfangende Partei vertrauliche Informationen der Offenlegenden Partei aufgrund einer Anfrage einer Behörde, einer Vorladung, einer Anordnung, eines sonstigen Rechtsverfahrens oder einer gesetzlichen Verpflichtung offenlegen. Voraussetzung ist, dass die Empfangende Partei (x) die Offenlegende Partei, soweit gesetzlich zulässig, über die Anfrage informiert und ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gibt, (y) nur denjenigen Teil der vertraulichen Informationen offenlegt, zu dessen Offenlegung sie nach schriftlicher anwaltlicher Beratung rechtlich verpflichtet ist, und (z) die Offenlegende Partei bei deren Bemühungen unterstützt, eine Anordnung oder eine andere verlässliche Zusicherung vertraulicher Behandlung für den offenzulegenden Teil zu erlangen. Innerhalb von dreißig Tagen nach Beendigung dieser Vereinbarung oder nach schriftlicher Aufforderung der Offenlegenden Partei wird die Empfangende Partei unverzüglich (1) sämtliche vertraulichen Informationen und alle Kopien davon zurückgeben, (2) sämtliche auf Grundlage der vertraulichen Informationen erstellten Dateien und Vermerke vernichten und (3) der Offenlegenden Partei schriftlich bestätigen, dass alle diese Informationen und Materialien zurückgegeben oder vernichtet wurden. Die Empfangende Partei stimmt zu, dass eine unbefugte Offenlegung oder Nutzung der vertraulichen Informationen aufgrund deren besonderer Art der Offenlegenden Partei einen nicht wiedergutzumachenden und erheblichen Schaden zufügt, dessen Umfang schwer festzustellen ist und für den kein angemessener gesetzlicher Rechtsbehelf besteht. Daher stimmt die Empfangende Partei zu, dass die Offenlegende Partei zusätzlich zu allen anderen verfügbaren Rechtsbehelfen berechtigt ist, eine sofortige einstweilige Verfügung und andere Billigkeitsrechtsbehelfe zur Unterbindung einer tatsächlichen oder drohenden Verletzung dieses Abschnitts 7 zu beantragen.

7. Laufzeit und Beendigung.

  • Diese Vereinbarung gilt ab dem Wirksamkeitsdatum für eine anfängliche Laufzeit von einem (1) Jahr, die nachfolgend als „Laufzeit“ bezeichnet wird, und verlängert sich automatisch, sofern keine Partei diese Vereinbarung 60 Tage vor Ende der jeweiligen Laufzeit kündigt. Jede Partei kann diese Vereinbarung aus wichtigem Grund durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mindestens 30 (dreißig) Tage vor dem Wirksamwerden der Kündigung beenden. Der Vertrag kann bei Auflösung, Liquidation oder Abwicklung einer Partei oder bei einem Eigentümerwechsel einer Partei, sei es durch Verschmelzung, Übernahme, Verkauf von Vermögenswerten, Kontrollwechsel oder auf andere Weise, automatisch und ohne weitere Mitteilung enden. In diesem Fall bestehen keine weiteren Pflichten oder Verbindlichkeiten der Parteien aus dieser Vereinbarung, mit Ausnahme der Pflichten und Verbindlichkeiten, die ihrer Natur nach über die Beendigung hinaus fortgelten, insbesondere Freistellungs- und Vertraulichkeitspflichten sowie Pflichten im Zusammenhang mit geistigen Eigentumsrechten. Die Beendigung dieser Vereinbarung gemäß diesem Abschnitt berührt keine Rechte oder Rechtsbehelfe, die einer Partei vor der Beendigung entstanden sind.

8. Versicherung.

  • Während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für ein weiteres Jahr unterhält der Partner folgende Versicherung: (i) eine Betriebshaftpflichtversicherung einschließlich Produkt- und abgeschlossener Arbeiten auf Schadensereignisbasis mit einer Mindestdeckung von einer Million US-Dollar ($1,000,000) je Schadensfall und insgesamt zwei Millionen US-Dollar ($2,000,000) pro Jahr (gemeinsam „Policen“). Sämtliche Policen führen SyncWords als zusätzlichen Versicherten und gehen allen Versicherungspolicen von SyncWords vor. Die Policen dürfen nicht ohne eine schriftliche Mitteilung an SyncWords mindestens dreißig (30) Tage im Voraus gekündigt werden.

9. Anwendbares Recht.

  • Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Staates New York unter Ausschluss seiner Kollisionsnormen. Jede Partei erklärt hiermit unwiderruflich ihr Einverständnis mit der ausschließlichen Zuständigkeit und dem Gerichtsstand jedes Gerichts des Staates New York im Borough of Manhattan und/oder des United States District Court for the Southern District of New York für alle Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung oder die Durchsetzung von Rechten oder Pflichten daraus. Wird ein gerichtliches Verfahren zur Durchsetzung einer Bestimmung oder eines Rechts aus dieser Vereinbarung eingeleitet, werden der obsiegenden Partei sämtliche Durchsetzungskosten zugesprochen, insbesondere Anwalts- und Sachverständigenhonorare und -auslagen, Gerichtskosten sowie Kosten der Durchsetzung von Anordnungen oder Urteilen.

10. Abtretung.

  • Der Partner darf diese Vereinbarung nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SyncWords abtreten. Jeder Abtretungs- oder Übertragungsversuch ohne die erforderliche Zustimmung ist nichtig. SyncWords darf diese Vereinbarung im Fall einer Verschmelzung, Umstrukturierung, Übernahme, Konsolidierung oder eines Verkaufs aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte von SyncWords ohne Zustimmung des Partners abtreten. Vorbehaltlich des Vorstehenden bindet diese Vereinbarung die Parteien sowie deren jeweilige Erben, gesetzliche Vertreter, Begünstigte, Rechtsnachfolger und zulässige Abtretungsempfänger und wirkt zu deren Gunsten.

11. Mitteilungen.

  • Mitteilungen aufgrund dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform und sind mit einem international anerkannten Expresskurier mit Sendungsverfolgung, etwa Federal Express, an die oben angegebene Anschrift zu senden. Gleichzeitig ist eine E-Mail an die geschäftliche Kontaktperson jeder Partei zu senden.

12. Vollständige Vereinbarung.

  • Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung zwischen SyncWords und dem Partner über ihren Gegenstand dar und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen Vereinbarungen zwischen den Parteien. Änderungen dieser Vereinbarung sind nur durch eine von beiden Parteien unterzeichnete schriftliche Urkunde möglich, die ausdrücklich erklärt, dass sie diese Vereinbarung ändern soll. Keine Partei verlässt sich auf Gewährleistungen, Zusicherungen oder Anreize, die hierin nicht festgelegt sind. Die Bestimmungen dieser Vereinbarung gelten als trennbar. Die Unwirksamkeit oder Undurchsetzbarkeit einer oder mehrerer Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen.

13. Verzicht.

  • Der Verzicht auf die Geltendmachung eines Verstoßes oder die Nichtausübung einer Option, eines Rechts oder eines Vorrechts aus dieser Vereinbarung bei einer Gelegenheit gilt nicht als Verzicht auf dieselbe oder eine andere Option, dasselbe oder ein anderes Recht oder Vorrecht bei einer anderen Gelegenheit.

ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung durch ihre ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretenden mit Wirkung zum Wirksamkeitsdatum ausfertigen lassen.

[Unterschriftsseite folgt]

Die Parteien haben diese Empfehlungsvereinbarung durch ihre ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertretenden mit Wirkung zum Wirksamkeitsdatum ausfertigen lassen.


Partner


[Name], eine [Gesellschaftsform] nach dem Recht von [Staat]

Von:
Funktion:


SyncWords


SyncWords Inc,

Von: Ashish Shah, Mitgründer und CEO






ANLAGE A


EMPFEHLUNGSVEREINBARUNG

1. Bestellung.

  • SyncWords bestellt den Partner hiermit, und der Partner nimmt diese Bestellung an, als nicht ausschließlichen Empfehlungspartner für die Empfehlung bestimmter Kunden an SyncWords für die in Anlage D beschriebenen Dienste („SyncWords Dienste“). Der Partner trägt sämtliche Kosten, die ihm im Zusammenhang mit der Erfüllung seiner Pflichten aus dieser Anlage entstehen.

2. Pflichten.

  • Der Partner verpflichtet sich, (i) SyncWords unverzüglich jede Bestellung, Anfrage oder Beschwerde zu den SyncWords Diensten zu übermitteln, (ii) keine Zusicherung, Gewährleistung oder Garantie hinsichtlich der SyncWords Dienste abzugeben, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde, (iii) weder unmittelbar noch mittelbar Produkte oder Dienste zu verkaufen, deren Verkauf zu bewerben, zu vermarkten, zu vertreiben oder zu fördern, die mit den SyncWords Diensten konkurrieren, (iv) alle erforderlichen oder angemessenen Genehmigungen, Lizenzen und behördlichen Registrierungen einzuholen und aufrechtzuerhalten sowie alle nach anwendbarem Recht erforderlichen Einreichungen bei Behörden vorzunehmen, (v) Geschäfte so zu führen, dass Ansehen und Ruf von SyncWords gefördert werden, täuschende, irreführende oder unethische Praktiken zu vermeiden und keine falschen oder irreführenden Angaben zu SyncWords Diensten zu machen, und (vi) bei der Erfüllung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Der Partner stimmt zu, dafür verantwortlich zu sein, dass die von ihm für Kunden erstellten Inhalte oder Materialien dem anwendbaren Recht entsprechen und keine geistigen Eigentumsrechte Dritter verletzen.

3. Annahme von Leads.

  • Wenn der Partner der Ansicht ist, dass ein bestimmter Lead eine geeignete Verkaufschance für SyncWords Dienste darstellt, informiert er SyncWords, indem er den Namen des Leads zusammen mit ausreichenden Kontaktdaten bei der in Anlage E genannten SyncWords Kontaktperson registriert. Jede Einreichung wird als „Lead“ und die Registrierungs-E-Mail als „Lead-Registrierung“ bezeichnet. Jeder Lead unterliegt der Annahme oder Ablehnung durch SyncWords nach alleinigem Ermessen. SyncWords kann einen Lead aus jedem Grund ablehnen, insbesondere wenn (i) SyncWords bereits mit diesem Lead in Kontakt steht, (ii) eine andere Partei den Lead bei SyncWords eingereicht hat, (iii) der Lead bereits Kunde von SyncWords ist oder (iv) die Lead-Registrierung keine ausreichenden oder richtigen Informationen enthielt. SyncWords bemüht sich wirtschaftlich angemessen, einen Lead innerhalb von 5 Geschäftstagen nach Erhalt der Lead-Registrierung anzunehmen oder abzulehnen. Nach der Annahme arbeiten SyncWords und der Partner zusammen, um den Kontakt mit dem Lead aufzunehmen. SyncWords stellt dem Lead einen Vertrag über SyncWords Dienste zur Unterzeichnung aus, der nach Unterzeichnung als „Auftrag“ bezeichnet wird. Führt ein angenommener Lead nicht innerhalb von sechs (6) Monaten nach Annahme der Lead-Registrierung durch SyncWords zu einem unterzeichneten Auftrag, endet die Lead-Registrierung und für diesen Lead werden keine Gebühren fällig oder zahlbar, auch wenn ein Verkauf nach Ablauf dieses Sechsmonatszeitraums abgeschlossen wird. Eine beendete Lead-Registrierung darf nicht erneut eingereicht werden. Die Parteien vereinbaren, dass der Abschluss des Lead-Registrierungsverfahrens, die Unterzeichnung des Auftrags und die Zahlung der im Auftrag genannten Gebühren durch den Lead aufschiebende Bedingungen für die Zahlung der in Abschnitt 5 beschriebenen Empfehlungsgebühr sind.

4. Preise und Einkaufsbedingungen.

  • Für die SyncWords Dienste gelten die Bedingungen, die SyncWords und der jeweilige Lead gemäß dem Auftrag vereinbaren. SyncWords bestimmt Preise, Zahlung und alle anderen für SyncWords Dienste geltenden Bedingungen und kann diese nach alleinigem Ermessen ändern. SyncWords verpflichtet sich jedoch, die einem Kunden berechneten Gebühren nicht mit dem Zweck zu senken, Empfehlungsgebühren zurückzugewinnen.

5. Empfehlungsgebühren.

  • Während der Laufzeit dieser Vereinbarung zahlt SyncWords dem Partner eine Gebühr in Höhe von zwanzig Prozent (20 %) der Nettoeinnahmen aus Leads, die in den ersten zwölf Monaten nach Unterzeichnung des Auftrags anfallen und für die SyncWords tatsächlich Zahlung erhält („Partner-Empfehlungsgebühr“). SyncWords zahlt dem Partner eine Gebühr in Höhe von zwanzig Prozent (20 %) der Nettoeinnahmen aus Verlängerungen von Aufträgen, sofern der Partner eine aktive Rolle im Verlängerungsverfahren übernommen hat. Zur Klarstellung gilt die Partner-Empfehlungsgebühr als verdient, sobald SyncWords die im Auftrag festgelegten Gebühren vollständig erhalten hat. Fällige Partner-Empfehlungsgebühren werden von SyncWords innerhalb von dreißig (30) Tagen nach vollständigem Zahlungseingang vom jeweiligen Kunden gezahlt. SyncWords stellt dem Partner eine Abrechnung über die im Abrechnungszeitraum verdienten Partner-Empfehlungsgebühren und etwaige Abzüge zur Verfügung. Die Abrechnung und die entsprechende Zahlung gelten für alle Zwecke als richtig und angenommen, sofern SyncWords nicht innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Abrechnung einen schriftlichen Widerspruch des Partners erhält. „Nettoeinnahmen“ bezeichnet die in einem Auftrag genannten Bruttoeinnahmen abzüglich

  • (i) Gutschriften oder Rabatten, (ii) Einfuhr-, Ausfuhr-, Mehrwert-, Verbrauchs- und Umsatzsteuern, Zöllen und Zollabgaben, (iii) üblichen Rückvergütungen, Bar- und Handelsrabatten, soweit tatsächlich in Anspruch genommen, und (iv) Reise- und Nebenkosten, durchlaufenden Kosten oder Lizenzen, die ohne Aufschlag an einen Kunden weitergegeben werden.

6. Beendigung der Empfehlungsbeziehung.

  • Bei Beendigung der Vereinbarung oder dieser Anlage, ausgenommen eine Beendigung durch SyncWords wegen eines Verstoßes des Partners gegen die Vereinbarung, zahlt SyncWords dem Partner alle Empfehlungsgebühren, die gemäß dieser Anlage für Nettoeinnahmen fällig werden, die SyncWords tatsächlich von einem Lead erhält, sofern dieser Lead vor dem Wirksamwerden der Beendigung angenommen wurde.






ANLAGE B


RESELLER-VEREINBARUNG

    1. Bestellung.

    • SyncWords bestellt den Partner hiermit zum autorisierten Reseller der SyncWords Dienste. Die für die SyncWords Dienste geltenden Lizenzgebühren sind in Anlage C aufgeführt. Für die Zwecke dieser Anlage sind „Dienste“ diejenigen Dienste, die gemäß Anlage C vom Reseller weiterverkauft werden dürfen. SyncWords kann die mit den Diensten verbundenen Preise durch Mitteilung an den Partner 30 Tage im Voraus ändern oder aktualisieren. Der Partner darf SyncWords Dienste nur in den Vereinigten Staaten weiterverkaufen, sofern SyncWords nicht ausdrücklich etwas anderes genehmigt.

    2. Weiterverkauf der Dienste.

    • Der Partner vermarktet die Dienste an potenzielle Kunden und darf mit Kunden Verträge über den Weiterverkauf der Dienste schließen. Der Partner bestimmt Preise und Zahlungsbedingungen dieser Kundenverträge. Für Zugang zu und Nutzung der Dienste stellt der Partner den Kunden die Dienste jedoch gemäß der SyncWords Dienstleistungsvereinbarung („Bedingungen“) unter www.syncwords.com/legal bereit. Diese Bedingungen sind Bestandteil jedes Auftrags im Sinne von Abschnitt 3, der einem potenziellen Kunden vorgelegt wird. Der Partner gibt gegenüber Kunden oder potenziellen Kunden im Namen von SyncWords keine Zusicherungen, Gewährleistungen oder Garantien ab. Mit der Einreichung eines Auftrags sichert der Partner zu und gewährleistet, dass der Auftrag die feste Verpflichtung des Kunden für die darin genannten Dienste und die gesamte darin genannte Laufzeit darstellt. Alle Aufträge unterliegen der Annahme oder Ablehnung durch SyncWords aus jedem Grund, insbesondere wenn der Auftrag unrichtig ist oder dieser Vereinbarung nicht entspricht.

    3. Auftragserfüllung.

    • Nach Unterzeichnung einer Bestellung für Dienste durch einen Kunden („Auftrag“) stellt der Partner SyncWords diesen Auftrag zur Verfügung. SyncWords kann ihn innerhalb von fünf Geschäftstagen nach Erhalt annehmen oder ablehnen. Der Partner ist für die Rechnungsstellung an Kunden gemäß den Bedingungen des Auftrags verantwortlich. Der Partner stellt sicher, dass alle möglicherweise auf die Dienste erhobenen Steuern oder Abgaben in den Auftrag aufgenommen, vom Partner eingezogen und abgeführt werden. SyncWords stellt diesen Kunden die im Auftrag genannten Dienste gemäß den Bedingungen bereit.

    4. Zahlungen des Resellers an SyncWords.

    • SyncWords stellt dem Partner die Dienste jedes Auftrags gemäß den für die Dienste nach Abschnitt 1 dieser Anlage geltenden Gebühren in Rechnung. Die vom Partner an SyncWords zu zahlenden Gebühren sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Der Zahlungsanspruch von SyncWords ist weder von der Zahlung des Kunden noch vom Einzug von Gebühren durch den Partner abhängig.

    5. Onboarding und Support.

    • Das Onboarding ist für den Partner enthalten, und Kontosupport steht dem Partner zur Anpassung neuer Sitzungen zur Verfügung. Der Partner ist für das Onboarding der Kunden und den Support der ersten Ebene verantwortlich. Supportstufen stehen dem Partner und den Kunden gemäß Anlage C zur Verfügung.






    ANLAGE C


    PROGRAMMGEBÜHREN UND -VORTEILE (nur für das Reseller-Programm)






      ANLAGE D


      (Dienste angeben, keine Preise)






      ANLAGE E